OLG Bamberg-Verfahren zu AGB-Klausel bei schrankenlosem bezahltem Parken: Wemolo hatte Formulierung bereits Ende 2025 präzisiert
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Verbraucherzentrale Bremen beanstandete eine nicht mehr verwendete Vertragsstrafen-Klausel. Wemolo hat die Formulierung bereits vor Klageerhebung angepasst und die Beschilderung 2025 bundesweit umgestellt.
München, 06. März 2026. Im Verfahren der Verbraucherzentrale Bremen gegen die Wemolo GmbH (Az. 3 UKl 21/25 e) ging es um eine frühere Formulierung in den Parkbedingungen für bezahltes Parken ohne Schranke. Gegenstand war eine Vertragsstrafenklausel und insbesondere die Formulierung „nicht rechtzeitig gezahlt”. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale knüpfte die Klausel damit unzulässig an den Zahlungsverzug, vgl. § 309 Nr. 6 BGB.
Wemolo hat die beanstandete Formulierung bereits 2025 präzisiert, die Verbraucherzentrale darüber informiert und die Beschilderung an allen betroffenen Standorten bundesweit umgestellt. Das Verfahren vor dem OLG Bamberg endet durch Anerkenntnis und nicht durch ein streitiges Urteil. Es gibt keine gerichtliche Feststellung, dass unsere frühere Klausel unzulässig war. Für Parkende bleibt der Ablauf unverändert: Parkgebühren können am Automaten oder online bezahlt werden, einschließlich der Möglichkeit, die Zahlung innerhalb von 24 Stunden nach Verlassen der Parkfläche online nachzuholen.
„Wir haben den Hinweis der Verbraucherzentrale Bremen ernst genommen und unsere Parkbedingungen präzisiert. Wichtig ist uns, dass Regeln klar, fair und verständlich sind. Der beanstandete Wortlaut wird schon seit 2025 nicht mehr verwendet. Und das 24-Stunden-Zahlungsfenster bleibt als verbraucherfreundliche Möglichkeit bestehen“, betont Jakob Bodenmüller, Gründer und Geschäftsführer der Wemolo GmbH.
Die Änderung kam, bevor das Verfahren abgeschlossen war
Im Juli 2025 wandte sich die Verbraucherzentrale Bremen mit dem Hinweis auf die Formulierung an Wemolo. Wemolo prüfte den Punkt, leitete umgehend eine Präzisierung ein und informierte die Verbraucherzentrale über die bundesweite Umstellung der Beschilderung auf allen Standorten mit bezahltem Parken. Die Verbraucherzentrale setzte dafür eine Umsetzungsfrist bis zum 30. November 2025. Im weiteren Verlauf erhob die Verbraucherzentrale Klage.
Hintergrund: Warum stand „rechtzeitig“ überhaupt in der Klausel?
Wemolo betreibt bezahltes Parken ohne Schranken. Nutzerinnen und Nutzer können ihren Parkvorgang am Automaten vor Ort oder online bezahlen. Zusätzlich bietet Wemolo seit jeher ein 24-Stunden-Zahlungsfenster an, damit Parkende die Parkgebühr auch nach Verlassen der Parkfläche online begleichen können. Der Begriff „rechtzeitig“ sollte dieses bestehende Zahlungsfenster abbilden. Die Verbraucherzentrale bewertete genau dieses Wort jedoch als mögliche Anknüpfung an Zahlungsverzug. Um diese Auslegung auszuschließen, hat Wemolo die Formulierung präzisiert: Maßgeblich ist seit der Anpassung eindeutig das Verlassen der Parkfläche ohne Bezahlung. Die 24-Stunden-Möglichkeit zur Nachzahlung aus Kulanz bleibt bestehen und ist in der aktualisierten Fassung klarer gefasst.
Für Parkende gilt
Für Nutzerinnen und Nutzer ändert sich am Parkvorgang praktisch nichts. Die neue Fassung ist kürzer und klarer. Wird die Parkgebühr ordnungsgemäß bezahlt, ist der Vorgang abgeschlossen. Wer hingegen ohne Bezahlung die Parkfläche verlässt, kann weiterhin mit einer vertraglich vorgesehenen Vertragsstrafe konfrontiert werden. Das 24-Stunden-Zahlungsfenster zur Online-Nachzahlung aus Kulanz bleibt als zusätzliche Möglichkeit bestehen.
Für Partner und Geschäftskunden von Wemolo gilt
Das abgeschlossene Verfahren betraf ausschließlich eine spezifische AGB-Formulierung, nicht unser Geschäftsmodell oder die grundsätzliche Zulässigkeit von Vertragsstrafen bei Nutzungsverstößen. Es ergeben sich daraus keine operativen Änderungen; unsere Lösungen basieren weiterhin auf höchster Transparenz und Fairness im Sinne eines modernen Parkraummanagements.
Über Wemolo
Das Münchner Tech-Unternehmen Wemolo ist Spezialist für digitale Parkraumbewirtschaftung und -optimierung. Entstanden ist die Idee im Juli 2019 aus einem Projekt der UnternehmerTUM. Das Team um die drei Gründer Jakob Bodenmüller, Bastian Pieper und Yukio Iwamoto beschäftigt heute über 250 Mitarbeitende in München sowie an vier weiteren europäischen Standorten: Salzburg, Zürich, Breslau und Mailand. In der DACH-Region sowie in Polen und Italien setzen bereits über 3.500 Parkflächen auf die Lösung von Wemolo, die täglich mehr als 2,5 Millionen Parkvorgänge erfasst. Im Deloitte Fast 50 Ranking wird Wemolo als das am schnellsten wachsende Startup in Deutschland geführt. Weitere Infos unter www.wemolo.com
Pressekontakt Unternehmen
Wemolo GmbH
Ansprechpartner: Moritz Meister
Isarwinkel 4
D-81379 München
Email: presse@wemolo.com
Webseite: www.wemolo.com


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