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Kennzeichenerfassung & Datenschutz

23.6.25
Lesezeit
5 min
Inhaltsverzeichnis

Kfz-Kennzeichen gelten als personenbezogene Daten und unterliegen daher dem Schutz der DSGVO. Eine Erfassung, Speicherung oder Weitergabe ist nur erlaubt, wenn eine klare Rechtsgrundlage vorliegt – etwa ein berechtigtes Interesse oder ein Vertrag. Bei der Parkraumbewirtschaftung durch Wemolo erfolgt die Kennzeichenerfassung datenschutzkonform, zweckgebunden und mit automatischer Löschung nach Ablauf gesetzlicher Fristen. Die Systeme sind DEKRA-zertifiziert und erfüllen höchste Sicherheitsstandards. Privatpersonen dürfen Kennzeichen nur in bestimmten Fällen erfassen, etwa bei Eigenbetroffenheit durch Falschparker.

Kennzeichen & Datenschutz: Was gilt beim Erfassen von Kfz-Kennzeichen?

Ob beim Einfahren in ein Parkhaus oder beim Abstellen des Autos auf einem überwachten Parkplatz – Kfz-Kennzeichen sind im Alltag oft sichtbar. Aber ist ein Autokennzeichen in puncto Datensicherheit eigentlich geschützt? Die Antwort lautet: ja. Wir erklären, was Sie rund um die Kennzeichenerfassung auf Parkplätzen und die Rechtslage bei privaten Aufnahmen wissen müssen. 

Sind Kennzeichen personenbezogene Daten?

Kfz-Kennzeichen gelten als personenbezogene Daten gemäß Artikel 4 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Warum? Weil man über das Kennzeichen den Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin identifizieren kann. Somit ist das Nummernschild nicht bloß ein rein technisches Merkmal, sondern es unterliegt dem Datenschutz.

Das bedeutet: Jede Datenverarbeitung eines Kennzeichens – etwa durch Speicherung oder Übermittlung – braucht eine gültige Rechtsgrundlage. Ohne guten Grund, u.a. in Form von berechtigtem Interesse, Vertrag oder Einwilligung, ist die Speicherung nicht erlaubt. Das heißt, der Schutz personenbezogener Daten – zu denen auch Kfz-Kennzeichen zählen – muss stets gegen berechtigte Interessen abgewogen werden, wie etwa gegen den Schutz der körperlichen Unversehrtheit im Straßenverkehr oder die öffentliche Sicherheit.

Falschparkende & Co: Dürfen Privatpersonen Kfz-Kennzeichen erfassen?

Ob das Aufnehmen eines Kennzeichens im privaten oder öffentlichen Raum erlaubt ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt und dem Zweck der Aufnahme ab:

  • Private Fotografie und Social Media: Wenn Sie im Rahmen persönlicher oder familiärer Tätigkeiten Fotoaufnahmen machen, auf denen zufällig ein Nummernschild zu sehen ist, fällt dies unter die sogenannte Haushaltsausnahme. In diesen Fällen ist die Aufnahme datenschutzrechtlich meist unbedenklich. Solange bei den Bildern keine gezielte Verletzung von Persönlichkeitsrechten vorliegt, dürfen solche Fotos auch auf Social Media geteilt werden – vorausgesetzt, die Veröffentlichung dient rein persönlichen Zwecken und ist nicht kommerziell.

  • Kennzeichen wegen Falschparkens festhalten: Komplizierter wird es, wenn eine Privatperson Kennzeichen von Falschparkenden fotografiert. Wird das Kennzeichen aufgenommen, um Ordnungswidrigkeiten an die zuständige Behörde zu melden, verlässt man den privaten Bereich. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass dies unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein kann – etwa wenn der oder die Fotografierende selbst direkt betroffen ist (beispielsweise bei Behinderung im absoluten Halteverbot). In diesen Fällen kann ein berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO vorliegen.

  • Kennzeichenerfassung auf dem Parkplatz: Hier gilt die DSGVO in gleicher Weise. Die automatische Erfassung von Nummernschildern auf Parkplätzen oder in Parkhäusern ist nur mit Rechtsgrundlage erlaubt. Eine solche muss der Betreibende nachweisen können, zum Beispiel für die Durchsetzung von Parkregeln. Außerdem gelten klare Auflagen: Es müssen Datenschutzhinweise ersichtlich sein, und eine dauerhafte Videoüberwachung ist nicht erlaubt. Zudem werden nach dem Scannen des Kennzeichen die Daten verzögert gespeichert (nach einer gewissen Karenzzeit), falls die Fläche ohne Parkvorgang verlassen wird. So ist eine datenschutzrechtlich zulässige Nutzung gegeben. Denn wenn kein Parkvorgang stattgefunden hat, ist die Speicherung und Verarbeitung nicht erlaubt.

Wie wir Datenschutz bei der Erfassung von Kfz-Kennzeichen umsetzen

Bei Wemolo kombinieren wir moderne Parkraumtechnologie mit höchstem Anspruch an Datenschutz und Datensicherheit. Dabei halten wir uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Das bedeutet, dass wir nur Daten erfassen, die zur Parkraumüberwachung und -bewirtschaftung zwingend erforderlich sind.

Das bedeutet konkret: Beim Einfahren wird das Kennzeichen automatisch erfasst und ein Zeitstempel gesetzt; beim Ausfahren erfolgt ein weiterer Scan mit Zeitstempel, sodass die Parkdauer präzise ermittelt werden kann. Die erfassten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Parkvorgangs verwendet und nach Abschluss des regelkonformen Parkvorgangs automatisch innerhalb der gesetzlichen Fristen gelöscht.

Unsere Systeme zur Kennzeichenerkennung stammen aus einer Hand. So können wir garantieren, dass wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO konsequent einhalten. Zusätzlich prüft und zertifiziert die DEKRA regelmäßig die Umsetzung und Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Seien Sie daher unbesorgt, wenn Sie Ihre Parkflächen über uns bewirtschaften – Ihre Daten und die Ihrer Nutzerinnen und Nutzer sind bei uns in besten Händen. Die automatische Kennzeichenerfassung, wie wir sie bei Wemolo einsetzen, ist datenschutzkonform und erfüllt alle Anforderungen der DSGVO. Sie können sich darauf verlassen, dass alles rechtlich abgesichert ist.

Professioneller Datenschutz bei Kennzeichen: Unsere Grundsätze 

  • Schutz der Privatsphäre: 99,9% unserer Scans sind erfolgreich! Aber Personen und öffentliche Bereiche werden entweder durch Verpixelung oder Schwärzung unkenntlich gemacht. Ungefiltert sichtbar bleibt am Ende nur das Kennzeichen.

  • Was mit den Daten passiert: Wir speichern Kfz-Kennzeichen und Zeitstempel zur Abrechnung und Vertragserfüllung. Die Speicherung erfolgt dabei ausschließlich zweckgebunden. Eine dauerhafte Videoüberwachung findet nicht statt. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe vorliegt.

  • Speicherdauer: Personenbezogene Daten werden nur bis zur Erfüllung des Erhebungszwecks oder soweit gesetzlich vorgeschrieben gespeichert. Zeitstempel und Kennzeichen regelkonformer Parkvorgänge werden daher nach 24 Stunden automatisch gelöscht. Sollten Rechnungsbelege angefallen sein, werden diese 8 Jahre gespeichert, die Daten aber sofort gelöscht. Wenn ein Verstoß gegen Vertrags- und Einstellbedingungen vorliegt, speichern wir die relevanten Daten für die Dauer von 3 Jahren (Regelverjährung). Rechnungen oder Belege werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für 8 Jahre aufbewahrt. Anschließend erfolgt die Löschung.

  • Zugriffsrechte: Nur autorisierte, geschulte Mitarbeitende haben Zugriff auf personenbezogene Daten. Hier folgen wir einem internen Berechtigungskonzept.

  • Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) sowie zur Erfüllung eines Vertrages (lit. b). Die Erhebung und Verarbeitung der Daten ist auf das notwendige Maß beschränkt (Art. 5 DSGVO) und wird durch transparente Beschilderung auf den Flächen kenntlich gemacht.

  • Sicherheit: SSL-Verschlüsselung, keine Videoüberwachung, regelmäßige Wartung und DEKRA-Zertifizierung sorgen dafür, dass wir hohe Standards einhalten. 

Ihre Rechte rund um den Datenschutz von Kfz-Kennzeichen 

Wenn Ihr Kfz-Kennzeichen im Zuge der Parkraumbewirtschaftung erfasst wurde, haben Sie ein Recht auf Auskunft, Löschung, Berichtigung und Widerspruch gemäß DSGVO. Wenden Sie sich hierfür bitte an unsere Datenschutzstelle. Die Kontaktdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Bei Wemolo stellen wir sicher, dass der Datenschutz von Kfz-Kennzeichen höchste Priorität hat und die persönlichen Daten jederzeit bestmöglich geschützt sind. 

Bei Fragen helfen Ihnen unsere Expertinnen und Experten für Datenschutz gerne weiter!

FAQ rund um Kennzeichen & Datenschutz 

Sind Kfz-Kennzeichen personenbezogene Daten?

Ja, Kfz-Kennzeichen gelten als personenbezogene Daten, da sie Rückschlüsse auf den Fahrzeughalter oder die Halterin ermöglichen. Damit unterliegen sie den Vorgaben und dem Schutz durch die DSGVO. Ohne eine klare rechtliche Grundlage dürfen sie deshalb nicht erfasst oder gespeichert werden.

Ist automatische Kennzeichenerfassung datenschutzkonform?

Die automatische Kennzeichenerfassung ist datenschutzkonform, wenn sie den strengen rechtlichen Vorgaben entspricht. Entscheidend ist die Einhaltung der DSGVO, insbesondere  eine klare Zweckbindung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit. Dies gilt insbesondere bei Speicherung, Verarbeitung und möglicher Weitergabe der erfassten Daten. Wemolo nimmt den Schutz von Daten sehr ernst und gibt sie nicht weiter.

Dürfen Firmen Kennzeichen auf Parkplätzen speichern?

Die Nummernschilderkennung im Parkhaus und auf Parkplätzen ist erlaubt. Parkraumbetreibende können unter Einhaltung der DSGVO auf Privatgrundstücken Kennzeichen erfassen und eine automatische Erkennung nutzen. Allerdings muss ein berechtigtes Interesse oder eine Einwilligung vorliegen. Zu den Auflagen gehören die Gewährung einer Karenzzeit, klare Datenschutzhinweise und die unmittelbare Löschung der Daten bei regelkonformen Parken.

Ist es erlaubt, fremde Kennzeichen zu fotografieren?

Wenn Sie durch Falschparken oder einen anderen Verstoß betroffen sind, kann ein berechtigtes Interesse zur Erfassung vorliegen. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn es handelt sich um eine sensible datenschutzrechtliche Bewertung. Private Schnappschüsse mit erkennbaren Kennzeichen sind meist durch die Regelung der sogenannten Haushaltsausnahme abgedeckt.

Warum darf man Kennzeichen nicht veröffentlichen?

Kfz-Kennzeichen gelten als personenbezogene Daten, da sie mit vertretbarem Aufwand einem Fahrzeughalter oder einer Halterin zugeordnet werden können. Ihre Veröffentlichung kann gegen die DSGVO verstoßen – außer im Rahmen der sogenannten Haushaltsausnahme, etwa bei rein privaten Fotos ohne öffentlichen Zweck oder Verbreitung.

Kfz-Kennzeichen gelten als personenbezogene Daten und unterliegen daher dem Schutz der DSGVO. Eine Erfassung, Speicherung oder Weitergabe ist nur erlaubt, wenn eine klare Rechtsgrundlage vorliegt – etwa ein berechtigtes Interesse oder ein Vertrag. Bei der Parkraumbewirtschaftung durch Wemolo erfolgt die Kennzeichenerfassung datenschutzkonform, zweckgebunden und mit automatischer Löschung nach Ablauf gesetzlicher Fristen. Die Systeme sind DEKRA-zertifiziert und erfüllen höchste Sicherheitsstandards. Privatpersonen dürfen Kennzeichen nur in bestimmten Fällen erfassen, etwa bei Eigenbetroffenheit durch Falschparker.

Kennzeichen & Datenschutz: Was gilt beim Erfassen von Kfz-Kennzeichen?

Ob beim Einfahren in ein Parkhaus oder beim Abstellen des Autos auf einem überwachten Parkplatz – Kfz-Kennzeichen sind im Alltag oft sichtbar. Aber ist ein Autokennzeichen in puncto Datensicherheit eigentlich geschützt? Die Antwort lautet: ja. Wir erklären, was Sie rund um die Kennzeichenerfassung auf Parkplätzen und die Rechtslage bei privaten Aufnahmen wissen müssen. 

Sind Kennzeichen personenbezogene Daten?

Kfz-Kennzeichen gelten als personenbezogene Daten gemäß Artikel 4 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Warum? Weil man über das Kennzeichen den Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin identifizieren kann. Somit ist das Nummernschild nicht bloß ein rein technisches Merkmal, sondern es unterliegt dem Datenschutz.

Das bedeutet: Jede Datenverarbeitung eines Kennzeichens – etwa durch Speicherung oder Übermittlung – braucht eine gültige Rechtsgrundlage. Ohne guten Grund, u.a. in Form von berechtigtem Interesse, Vertrag oder Einwilligung, ist die Speicherung nicht erlaubt. Das heißt, der Schutz personenbezogener Daten – zu denen auch Kfz-Kennzeichen zählen – muss stets gegen berechtigte Interessen abgewogen werden, wie etwa gegen den Schutz der körperlichen Unversehrtheit im Straßenverkehr oder die öffentliche Sicherheit.

Falschparkende & Co: Dürfen Privatpersonen Kfz-Kennzeichen erfassen?

Ob das Aufnehmen eines Kennzeichens im privaten oder öffentlichen Raum erlaubt ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt und dem Zweck der Aufnahme ab:

  • Private Fotografie und Social Media: Wenn Sie im Rahmen persönlicher oder familiärer Tätigkeiten Fotoaufnahmen machen, auf denen zufällig ein Nummernschild zu sehen ist, fällt dies unter die sogenannte Haushaltsausnahme. In diesen Fällen ist die Aufnahme datenschutzrechtlich meist unbedenklich. Solange bei den Bildern keine gezielte Verletzung von Persönlichkeitsrechten vorliegt, dürfen solche Fotos auch auf Social Media geteilt werden – vorausgesetzt, die Veröffentlichung dient rein persönlichen Zwecken und ist nicht kommerziell.

  • Kennzeichen wegen Falschparkens festhalten: Komplizierter wird es, wenn eine Privatperson Kennzeichen von Falschparkenden fotografiert. Wird das Kennzeichen aufgenommen, um Ordnungswidrigkeiten an die zuständige Behörde zu melden, verlässt man den privaten Bereich. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass dies unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein kann – etwa wenn der oder die Fotografierende selbst direkt betroffen ist (beispielsweise bei Behinderung im absoluten Halteverbot). In diesen Fällen kann ein berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO vorliegen.

  • Kennzeichenerfassung auf dem Parkplatz: Hier gilt die DSGVO in gleicher Weise. Die automatische Erfassung von Nummernschildern auf Parkplätzen oder in Parkhäusern ist nur mit Rechtsgrundlage erlaubt. Eine solche muss der Betreibende nachweisen können, zum Beispiel für die Durchsetzung von Parkregeln. Außerdem gelten klare Auflagen: Es müssen Datenschutzhinweise ersichtlich sein, und eine dauerhafte Videoüberwachung ist nicht erlaubt. Zudem werden nach dem Scannen des Kennzeichen die Daten verzögert gespeichert (nach einer gewissen Karenzzeit), falls die Fläche ohne Parkvorgang verlassen wird. So ist eine datenschutzrechtlich zulässige Nutzung gegeben. Denn wenn kein Parkvorgang stattgefunden hat, ist die Speicherung und Verarbeitung nicht erlaubt.

Wie wir Datenschutz bei der Erfassung von Kfz-Kennzeichen umsetzen

Bei Wemolo kombinieren wir moderne Parkraumtechnologie mit höchstem Anspruch an Datenschutz und Datensicherheit. Dabei halten wir uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Das bedeutet, dass wir nur Daten erfassen, die zur Parkraumüberwachung und -bewirtschaftung zwingend erforderlich sind.

Das bedeutet konkret: Beim Einfahren wird das Kennzeichen automatisch erfasst und ein Zeitstempel gesetzt; beim Ausfahren erfolgt ein weiterer Scan mit Zeitstempel, sodass die Parkdauer präzise ermittelt werden kann. Die erfassten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Parkvorgangs verwendet und nach Abschluss des regelkonformen Parkvorgangs automatisch innerhalb der gesetzlichen Fristen gelöscht.

Unsere Systeme zur Kennzeichenerkennung stammen aus einer Hand. So können wir garantieren, dass wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO konsequent einhalten. Zusätzlich prüft und zertifiziert die DEKRA regelmäßig die Umsetzung und Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Seien Sie daher unbesorgt, wenn Sie Ihre Parkflächen über uns bewirtschaften – Ihre Daten und die Ihrer Nutzerinnen und Nutzer sind bei uns in besten Händen. Die automatische Kennzeichenerfassung, wie wir sie bei Wemolo einsetzen, ist datenschutzkonform und erfüllt alle Anforderungen der DSGVO. Sie können sich darauf verlassen, dass alles rechtlich abgesichert ist.

Professioneller Datenschutz bei Kennzeichen: Unsere Grundsätze 

  • Schutz der Privatsphäre: 99,9% unserer Scans sind erfolgreich! Aber Personen und öffentliche Bereiche werden entweder durch Verpixelung oder Schwärzung unkenntlich gemacht. Ungefiltert sichtbar bleibt am Ende nur das Kennzeichen.

  • Was mit den Daten passiert: Wir speichern Kfz-Kennzeichen und Zeitstempel zur Abrechnung und Vertragserfüllung. Die Speicherung erfolgt dabei ausschließlich zweckgebunden. Eine dauerhafte Videoüberwachung findet nicht statt. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe vorliegt.

  • Speicherdauer: Personenbezogene Daten werden nur bis zur Erfüllung des Erhebungszwecks oder soweit gesetzlich vorgeschrieben gespeichert. Zeitstempel und Kennzeichen regelkonformer Parkvorgänge werden daher nach 24 Stunden automatisch gelöscht. Sollten Rechnungsbelege angefallen sein, werden diese 8 Jahre gespeichert, die Daten aber sofort gelöscht. Wenn ein Verstoß gegen Vertrags- und Einstellbedingungen vorliegt, speichern wir die relevanten Daten für die Dauer von 3 Jahren (Regelverjährung). Rechnungen oder Belege werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für 8 Jahre aufbewahrt. Anschließend erfolgt die Löschung.

  • Zugriffsrechte: Nur autorisierte, geschulte Mitarbeitende haben Zugriff auf personenbezogene Daten. Hier folgen wir einem internen Berechtigungskonzept.

  • Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) sowie zur Erfüllung eines Vertrages (lit. b). Die Erhebung und Verarbeitung der Daten ist auf das notwendige Maß beschränkt (Art. 5 DSGVO) und wird durch transparente Beschilderung auf den Flächen kenntlich gemacht.

  • Sicherheit: SSL-Verschlüsselung, keine Videoüberwachung, regelmäßige Wartung und DEKRA-Zertifizierung sorgen dafür, dass wir hohe Standards einhalten. 

Ihre Rechte rund um den Datenschutz von Kfz-Kennzeichen 

Wenn Ihr Kfz-Kennzeichen im Zuge der Parkraumbewirtschaftung erfasst wurde, haben Sie ein Recht auf Auskunft, Löschung, Berichtigung und Widerspruch gemäß DSGVO. Wenden Sie sich hierfür bitte an unsere Datenschutzstelle. Die Kontaktdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Bei Wemolo stellen wir sicher, dass der Datenschutz von Kfz-Kennzeichen höchste Priorität hat und die persönlichen Daten jederzeit bestmöglich geschützt sind. 

Bei Fragen helfen Ihnen unsere Expertinnen und Experten für Datenschutz gerne weiter!

FAQ rund um Kennzeichen & Datenschutz 

Sind Kfz-Kennzeichen personenbezogene Daten?

Ja, Kfz-Kennzeichen gelten als personenbezogene Daten, da sie Rückschlüsse auf den Fahrzeughalter oder die Halterin ermöglichen. Damit unterliegen sie den Vorgaben und dem Schutz durch die DSGVO. Ohne eine klare rechtliche Grundlage dürfen sie deshalb nicht erfasst oder gespeichert werden.

Ist automatische Kennzeichenerfassung datenschutzkonform?

Die automatische Kennzeichenerfassung ist datenschutzkonform, wenn sie den strengen rechtlichen Vorgaben entspricht. Entscheidend ist die Einhaltung der DSGVO, insbesondere  eine klare Zweckbindung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit. Dies gilt insbesondere bei Speicherung, Verarbeitung und möglicher Weitergabe der erfassten Daten. Wemolo nimmt den Schutz von Daten sehr ernst und gibt sie nicht weiter.

Dürfen Firmen Kennzeichen auf Parkplätzen speichern?

Die Nummernschilderkennung im Parkhaus und auf Parkplätzen ist erlaubt. Parkraumbetreibende können unter Einhaltung der DSGVO auf Privatgrundstücken Kennzeichen erfassen und eine automatische Erkennung nutzen. Allerdings muss ein berechtigtes Interesse oder eine Einwilligung vorliegen. Zu den Auflagen gehören die Gewährung einer Karenzzeit, klare Datenschutzhinweise und die unmittelbare Löschung der Daten bei regelkonformen Parken.

Ist es erlaubt, fremde Kennzeichen zu fotografieren?

Wenn Sie durch Falschparken oder einen anderen Verstoß betroffen sind, kann ein berechtigtes Interesse zur Erfassung vorliegen. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn es handelt sich um eine sensible datenschutzrechtliche Bewertung. Private Schnappschüsse mit erkennbaren Kennzeichen sind meist durch die Regelung der sogenannten Haushaltsausnahme abgedeckt.

Warum darf man Kennzeichen nicht veröffentlichen?

Kfz-Kennzeichen gelten als personenbezogene Daten, da sie mit vertretbarem Aufwand einem Fahrzeughalter oder einer Halterin zugeordnet werden können. Ihre Veröffentlichung kann gegen die DSGVO verstoßen – außer im Rahmen der sogenannten Haushaltsausnahme, etwa bei rein privaten Fotos ohne öffentlichen Zweck oder Verbreitung.

Ihr Park-Experte

Portrait von Jan Kessler, Ihr Ansprechpartner bei Wemolo
Senior Sales & Account Manager
Jan Kessler

Aus Erfahrung können wir sagen, dass eine kurze Einschätzung Ihrer Situation die wichtigsten Fragen effektiv klärt und den Weg zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit ebnet.

Il tuo esperto di parcheggi

Portrait von Fausto Martino, Ihr Ansprechpartner bei Wemolo
Direttore nazionale
Fausto Martino

Per esperienza, possiamo dire che una breve valutazione della vostra situazione chiarisce efficacemente le questioni più importanti e apre la strada a una cooperazione di successo.